Das verflixte Vergaberecht
Um mit den heutigen Anforderungen mitzuhalten, wollen und müssen sich Gemeinden digitalisieren. Das neue Gemeindegesetz im Kanton Zürich ermöglicht zum Beispiel, dass die Gemeinden ihre Erlasse, allgemeinverbindlichen Beschlüsse und Wahlergebnisse mit elektronischen Mitteln publizieren. Zur Digitalisierung gehört auch das Einführen eines digitalen Geschäftsverwaltungssystems (GEVER). Ein solches System kann jedoch nicht einfach bestellt werden - Gemeinden und andere Träger öffentlicher Aufgaben unterstehen dem Vergaberecht, wenn sie Leistungen bei Dritten einkaufen.
Das Vergaberecht ist eine relativ junge Disziplin und ständigem Wandel unterworfen. Dies bringt für die Gemeinden bzw. die für die Beschaffung Zuständigen Unsicherheiten mit sich. Interessant ist beispielsweise die Frage, ob eine GEVER-Lösung von einem anderen Kanton oder einer anderen Gemeinde bezogen werden kann, ohne dass ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden muss. Werden Leistungen von einer anderen öffentlichen Institution oder Körperschaft bezogen, kann dies eine sogenannte «In-House» oder «In-State» Beschaffung sein, die dem Vergaberecht nicht untersteht. «In-House» wird vergeben, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer ein und demselben Rechtsträger angehört. Bei der «In-State» Vergabe handelt es sich um Vergaben unter verschiedenen Gebietskörperschaften. So kann zum Beispiel eine Gemeinde die Informatikabteilung einer anderen Gemeinde mit der Konzeption und der Implementierung des GEVER beauftragen. Bis jetzt sind diese Ausnahmen noch nicht im Vergaberecht geregelt. Die neue Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) soll aber eine solche Regelung enthalten (rev. Art. 10 Abs. 2 lit. b IVöB): «Diese Vereinbarung findet zudem keine Anwendung auf die Beschaffung von Leistungen bei anderen, rechtlich selbständigen Auftraggebern, die ihrerseits dem Beschaffungsrecht unterstellt sind, soweit diese Auftraggeber diese Leistungen nicht im Wettbewerb mit privaten Anbietern erbringen».
Bei diesen und anderen Fragen unterstützt Federas die Gemeinden. Wir helfen Gemeinden, die Vergabe von anstehenden Aufträgen so zu analysieren und zu planen, dass sie jene Leistungen erhalten, die ihren Bedürfnissen und Vorstellungen entsprechen. Wir leiten Vergabeverfahren, verfassen die notwendigen Einladungen und Ausschreibungen und bewerten die Eingaben zusammen mit den Zuständigen seitens Gemeinde. Knifflige rechtliche Fragen klären wir für Sie ab und skizzieren das weitere Vorgehen. So oder so werden die Verantwortlichen entlastet und können eine möglichst passende Lösung für ihre Gemeinde konzipieren und beschaffen.