Aktuelles
Erfüllt Ihr Zweckverband die neuen gesetzlichen Vorgaben schon?
Das neue Gemeindegesetz (nGG) im Kanton Zürich verpflichtet die Zweckverbände zu einem eigenen Verbandshaushalt mit eigener Bilanz. Verfügt Ihr Zweckverband schon über einen solchen? Wenn nicht, dann ist es höchste Zeit zu handeln, denn bis spätestens 1. Januar 2022 muss der eigene Haushalt mittels Totalrevision der Zweckverbandsstatuten eingeführt sein.
Das kompetente Beraterteam von Federas unterstützt Sie bei der Evaluation und der Umsetzung aller dafür erforderlichen Schritte. Gerne zeigen wir Ihnen auch die weiteren organisationsrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten auf, die das nGG mit sich bringt.