Schluss mit dem Wildwuchs von Plakaten
Bald ist wieder Wahlkampf und damit steigt die Anzahl von Plakaten, die mehr oder weniger passend in der Landschaft bzw. in den Gärten und Vorgärten entlang der Strassen stehen. Die in den Gemeinden zuständigen Stellen oder Behörden sind in dieser Zeit konfrontiert mit einer höheren Anzahl von Gesuchen betreffend das Aufstellen oder Anbringen der Plakate aber auch mit Meldungen über unzulässigerweise angebrachte Plakate.
Wie vorgegangen werden muss und vor allem nach welchen Gesichtspunkten die Plakate beurteilt werden müssen, ist nicht immer einfach zu entscheiden. So wenig Raum die Plakate oft einnehmen, sie müssen doch einer Vielzahl von Anforderungen genügen. Sie dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, müssen den Einordnungsvorschriften genügen und haben gewisse inhaltliche Regeln einzuhalten. Nicht immer klar ist, ob ein Plakat überhaupt bewilligungspflichtig ist, und wenn ja, in welchem Verfahren. Betreffend Bewilligungspflicht und -verfahren kommt es unter anderem darauf an, wo die Plakate angebracht werden sollen. Auf öffentlichem oder auf privatem Grund? In der Bauzone oder ausserhalb? In der Kernzone oder in der Nähe von Natur- oder Heimatschutzobjekten? Ausserdem ist die Grösse der Plakate von Bedeutung. Nicht zuletzt ist auch zu beachten, ob die Plakate beleuchtet sind oder ob sie sogar selbst leuchten.
Das Verfahren und die Anforderungen sind zu einem guten Teil übergeordnet geregelt. Gemeinden können dazu aber eigene Merkblätter verfassen, die den Zuständigen beim Entscheiden helfen und die Praxis möglichst vereinheitlichen. Die Gemeinden können auch Reglemente schaffen, welche ergänzende Regeln aufstellen.
Federas verfügt über das nötige Know-how, wenn Ihre Gemeinde solche Regeln einführen oder überarbeiten will. So hat Federas in letzter Zeit eine Gemeinde bei der Erarbeitung eines Merkblatts zum Plakataushang bzw. zur Plakatierung beraten und eine weitere beim Anpassen ihres Plakatierungsreglements unterstützt. Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater helfen auch Ihnen, die Plakatierung in Ihrer Gemeinde klar und einheitlich zu regeln. Rufen Sie uns an und lassen Sie uns wissen, wie wir Sie dabei unterstützen können.