bei Prof. Dr. iur. Tobias Jaag
Seit Anfang 2018 ist das neue Gemeindegesetz (nGG) im Kanton Zürich in Kraft. Empfehlungen für die praktische Umsetzung sind nun gefragt. Der Kommentar zum nGG soll hier Hand bieten. Prof. Dr. iur. Tobias Jaag, einer der drei Herausgeber, erklärt, wieso es einen Kommentar zu einem Gesetz braucht und wie dieser zustande kam.
Wieso braucht es einen Kommentar zu einem Gesetz?
Ein Gesetz ist sehr abstrakt. Ein Kommentar hilft, die Bestimmungen zu interpretieren und Beispiele für die praktische Anwendung zu finden. Um diesen Kontext für die Leser zu schaffen, haben die Autorinnen und Autoren beispielsweise die Weisung des Regierungsrates zum Gesetz sowie die Protokolle Kommissions- und Parlamentssitzungen verarbeitet und - soweit noch aktuell - auf die Praxis zum früheren Recht hingewiesen.
Anders als die Vorgängerwerke (z.B. Thalmann) ist der neue Kommentar ein Gemeinschaftswerk von 25 verschiedenen Autoren. Wie kam es dazu?
Als meine Kollegen Markus Rüssli, Vittorio Jenni und ich das Projekt lanciert haben, beabsichtigten auch andere, einen Kommentar zum nGG zu schreiben. Wir haben uns dann entschieden, zusammen zu arbeiten und es wurden weitere Autorinnen und Autoren aus der gemeinderechtlichen Praxis und Wissenschaft gesucht. Der Aufwand, einen solchen Kommentar herauszugeben ist enorm. Hans Rudolf Thalmann hat den Kommentar zum früheren Gesetz geschrieben, als er Chefjurist im damaligen Gemeindeamt war. Er konnte direkt auf Erfahrungen aus dem Tagesgeschäft zurückgreifen. Mit dem neuen Gesetz haben wir eine andere Ausgangslage.
Der Kommentar soll also ein Begleiter für die Praxis der Gemeinden sein, obwohl es noch keine Erfahrungen mit dem nGG gibt?
Die Frage ist berechtigt. Es war jedoch ein Bedürfnis der Gemeindebehörden, einen Begleiter bereits zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Gesetzes zu haben. Dass sich einzelne Aussagen der Autoren widersprechen, ist nicht zu vermeiden. Meine Mitherausgeber und ich haben die Beiträge soweit als möglich abgeglichen. Bei unterschiedlichen Auffassungen wird in Fussnoten darauf hingewiesen. Wenn das Gemeindeamt Empfehlungen herausgibt, sind diese massgebend. Ich bin jedoch der Meinung, dass sich der Kommentar und die Unterlagen des Gemeindeamtes ergänzen. Übrigens sind alle Leserinnen und Leser eingeladen, uns ihre Meinung und abweichende Praxis-Erfahrungen mitzuteilen. Die zweite Auflage folgt bestimmt.
Das Werk umfasst 1116 Seiten. Wie lange haben Sie und Ihr Team daran gearbeitet?
Der Kick-off mit den Autoren fand im Herbst 2013 statt, der Kommentar wurde an Weihnachten 2017 veröffentlicht. Es kam uns entgegen, dass das nGG erst per 2018 in Kraft trat, statt wie ursprünglich geplant per 2017. Bei den Beratungen im Kantonsrat wurde der Gesetzesentwurf des Regierungsrates in vielen Punkten abgeändert; diese Änderungen mussten wir natürlich berücksichtigen. Das Gesetz wurde erst im Frühling 2015 verabschiedet und es gab viele knappe Entscheide. Aber solche Diskussionen sind auch wichtig und richtig bei einem so weitreichenden Gesetz.
Kommentar zum Zürcher Gemeindegesetz (Jaag, Rüssli, Jenni) 2017