Projekt

Der Weg zur neuen Gemeindeordnung

Das «neue» Gemeindegesetz, das im Kanton Zürich seit gut einem Jahr in Kraft ist, verlangt von den Gemeinden, dass sie bis zum 1. Januar 2022 ihr kommunales Recht – also auch die Gemeindeordnung – anpassen. Diese muss vom Regierungsrat genehmigt werden, was bedeutet, dass die Stimmberechtigten spätestens im Sommer 2021 an der Urne über die neue Gemeindeordnung abstimmen sollten.

Tatsächlich stehen in den meisten Gemeindeordnungen nur wenige zwingende Änderungen an. Trotzdem muss die Revision gemacht werden. Dabei können auch mögliche Änderungen geprüft und je nach Bedürfnis umgesetzt werden. Die Revision des Gemeindegesetzes ermöglicht es den Gemeinden, die Trennung von strategischer und operativer Aufgabenerfüllung klarer zu regeln. Auch in Versammlungsgemeinden können beispielsweise neu gewisse Aufgaben an Angestellte delegiert werden. Ausserdem können die Gemeindeordnungen «entschlackt» werden – die Exekutive soll sich selbst organisieren und flexibler reagieren können – organisatorische Bestimmungen gehören entsprechend nicht mehr in die Gemeindeordnung.

Federas unterstützt Gemeinden individuell in diesem Prozess. Es besteht die Möglichkeit eines Workshops mit dem Gemeinderat und dem Verwaltungskader, um herauszufinden, wo Änderungsbedarf besteht. Soll der Gemeinderat verkleinert werden? Sollen Kommissionen mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen (neu eigenständige Kommissionen) abgeschafft werden? Wer soll diese Aufgaben in Zukunft erledigen (unterstellte Kommissionen, mehrere Angestellte zusammen, einzelne Angestellte)? Welche Finanzkompetenzen soll die Exekutive selbst haben, welche kann sie delegieren?

Diese und andere Fragen besprechen wir mit Ihnen. Gerne erarbeiten wir basierend auf den Erkenntnissen erste Entwürfe der neuen Gemeindeordnung und klären Rechtsfragen ab. Dies kann je nach Wunsch mit einer Arbeitsgruppe oder direkt mit dem Gemeinderat erfolgen. Sobald ein Entwurf steht, übernehmen wir Informationsveranstaltungen oder moderieren einen runden Tisch mit Parteien und anderen lokalen Interessensgruppen. Je nach Bedürfnis werten wir die Vernehmlassung aus und reichen die Gemeindeordnung zur Vorprüfung beim Gemeindeamt ein. Letztlich geht es darum, dass Sie die für Ihre Gemeinde passende und zulässige Gemeindeordnung erhalten. Federas unterstützt Sie gerne dabei.

von Katharina Seiler Germanier