Schlusspunkt

Gleichstellungsfragen – Chance oder Hindernis?

Das seit 1996 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz (GIG) bildet die rechtliche Grundlage für die Gleichstellung im Erwerbsleben der Schweiz. Während es einerseits die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter fördert, werden andererseits die Durchsetzungsmechanismen, welche vielmals auf Freiwilligkeit der Unternehmen gestützt sind, häufig als Kritikpunkt des GIG angesehen. Dies ist in der Praxis erkennbar, da gemäss diverser Statistiken noch immer geschlechterbedingte Ungleichheiten bei der Entlöhnung, Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten herrschen.

Für die Zufriedenheit aller Mitarbeitenden können Arbeitgeber/innen diverse Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung treffen. Nebst der Teilnahme an Lohnstudien gibt es diverse Tools, die man als Unternehmen beiziehen kann, um Schwachstellen bezüglich der Gleichstellung hervorzuheben.

Zusätzlich zu den oben erwähnten Massnahmen, ist die Förderung der Vereinbarkeit von Freizeit und Familienleben mit der Arbeit eine weitere Möglichkeit zur Steigerung der Arbeitsplatzattraktivität mit Hinblick auf die Gleichstellung. Arbeitgeber/innen können durch dieses einfache Tool die Motivation, Leistungsbereitschaft und Loyalität sowie das Entgegenkommen der Mitarbeitenden steigern. Des Weiteren kommt es so zu weniger Fehlzeiten einer gewissen Gruppe und das Unternehmensrisiko kann unter anderem gesenkt werden, da je nach Situation der Arbeitsorganisation Verantwortungen nicht nur auf einer Person lasten.

Gerne können Sie sich für eine Analyse der gegenwärtigen Situation in Ihrer Gemeindeverwaltung an unser Beratungsteam wenden.

Von Dafina Salihu