Neues Zürcher Gemeindegesetz: Sind Sie auf Kurs?
Die Umsetzung des am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Gemeindegesetzes läuft auf Hochtouren. Die ersten Meilensteine wie zum Beispiel die Einführung von HRM2 per 1. Januar 2019 wurden erfolgreich erreicht. Und trotzdem liegt noch viel Arbeit vor den Gemeinden und Zweckverbänden. Wie sind Sie auf Kurs?
Es ist Halbzeit bei der Revision der Gemeindeordnung sowie den Anpassungen der Statuten von Zweckverbänden im neuen Zürcher Gemeindegesetz. Das soll aber nicht bedeuten, dass Gemeindeverwaltungen und Gemeinderäte sich jetzt ausruhen können. Denn laut Zwischenbericht des Gemeindeamtes haben bis jetzt deutlich weniger als die Hälfte aller Zürcher Gemeinden und Zweckverbände ihre Rechtsgrundlagen angepasst. Es ist also höchste Zeit, die Reform in Angriff zu nehmen. Denn eine Revision der Gemeindeordnung wie auch die Revision der Statuten werden erst nach der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft gesetzt und dies dauert zwischen zwei bis drei Monaten. Der Faktor Zeit darf bei einer Revision also nicht unterschätzt werden. Besonders dann, wenn eine Gemeinde oder ein Zweckverband einen partizipativen Meinungsbildungsprozess durchführen möchte. Eine Revision dauert erfahrungsgemäss zwischen einem bis eineinhalb Jahren. Und wer mit dieser Dauer genau rechnet merkt, dass nicht mehr viel Zeit übrig bleibt, alles rechtskonform umzusetzen. Aber noch ist es nicht zu spät, sich vor der Revision einige Grundsatzfragen zu stellen.
Überlegen Sie sich als Gemeinde:
- Ist die Gemeinde zukunftsfähig aufgestellt, um die vielfältigen Aufgaben zu erfüllen?
- Drängen sich organisatorische Anpassungen in Struktur, Aufgaben- und Kompetenzverteilung auf?
- Welche (zusätzlichen) interkommunalen Zusammenarbeiten sind möglicherweise sinnvoll?
Als Zweckverband stellen sich folgende Fragen:
- Ist der ZV (noch) die geeignete Rechtsform für die Aufgabenerfüllung?
- Wie sieht eine zweckmässige Organisation aus (Aufgaben- / Kompetenzverteilung)?
- Stimmt das Finanzierungskonzept noch?
- Welche Rolle sollen die Gemeinden künftig bei der Finanzierung haben?
- Braucht der Zweckverband Eigenkapital und wenn ja wie viel?
- Wie schwierig soll ein Verbandsaustritt sein? Wie kann sich der ZV gegen eine «Erosion» der EK-Basis schützen?
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Revision der Gemeindeordnung oder der Anpassung der Statuten Ihres Zweckverbandes.