Zweckverbände – Einführung eigener Haushalt und Statutenrevision
Im Rahmen des neuen Gemeindegesetzes kommt auf die Zweckverbände die Einführung eines eigenen Finanzhaushalts zu. Was heisst dies konkret und wieso ist der Zeitpunkt der Einführung in der eigenen Gemeinde entscheidend?
Die grundlegendste Änderung des neuen Gemeindegesetzes für die Zweckverbände ist die Einführung des eigenen Finanzhaushaltes. Die Zweckverbände werden dadurch vermögensfähig. Sie können Eigenkapital bilden und Fremdmittel aufnehmen. Es findet eine klare Trennung zwischen dem Haushalt der Zweckverbände und demjenigen der Gemeinden statt. Letztere können so entlastet werden.
Doch simpel ist dies nicht: Zur Einführung des Haushalts muss entschieden werden, wie die bisherigen Investitionen der Gemeinden in den Zweckverband im neuen Haushalt erscheinen sollen – nämlich als Darlehen oder Beteiligungen. Ausserdem muss entschieden werden, nach welchem Schlüssel Betriebskosten von den Gemeinden getragen werden. Auch die Grundlagen für Austritt und Auflösung müssen gelegt werden. Dies hat zur Folge, dass die Statuten überarbeitet werden müssen.
Eine einheitliche Lösung gibt es nicht, denn die Zweckverbände unterscheiden sich je nach Aufgabengebiet stark: Solche mit hohem Investitionsbedarf wie beispielsweise eine Kläranlage, jene mit nahezu keinem Investitionsbedarf wie Planungszweckverbände, andere wie die Spitex, die über Einnahmen finanziert werden und solche, die nahezu keine Einnahmen haben wie Zivilschutz und Feuerwehr.
Federas unterstützt die unterschiedlichsten Zweckverbände, die für die Einführung des Haushalts notwendigen und zukunftsfähigen Entscheidungen zu treffen und diese entsprechend den Bedürfnissen des Verbands in den Statuten abzubilden. Federas stellt ihre Erfahrungen und Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung und berücksichtigt die Vorlagen des kantonalen Gemeindeamtes.
Dazu kommt der Faktor Zeit: Zweckverbände mit hohen Investitionen führen den eigenen Haushalt am besten gleichzeitig mit HRM2 auf den 1. Januar 2019 ein. So können die Bewertungen zwischen Zweckverband und Gemeinden koordiniert werden. Dazu müssen die Statuten, die vom Regierungsrat für das Inkrafttreten genehmigt werden müssen, bis Juni 2018 an die Urne - ein sportlicher Zeitplan, der mithilfe von Federas eingehalten werden kann.