Familienergänzende Betreuung
Wenn gesetzliche Grundlagen wie beispielsweise das kantonale Kinder- und Jugendhilfegesetz ändern, ist ein Kontrollblick auf die bestehende Praxis unumgänglich.
Mit dem neuen kantonalen Kinder- und Jugendhilfegesetz haben die Gemeinden ab dem Jahr 2015 auch einen Versorgungs- und Finanzierungauftrag bei der Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Gemäss §18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes legen sie dazu die Elternbeiträge fest und leisten eigene Beiträge. Diese neue Verpflichtung ist häufig Anlass, die bestehende Praxis in der eigenen Gemeinde zu prüfen: Sind die Grundsätze der Finanzierung klar geregelt? Genügen die kreditrechtlichen Grundlagen? Wie soll der Versorgungsauftrag erfüllt werden?
Im Mai 2014 hat das Stimmvolk einer Zürcher Gemeinde eine entsprechende Weisung verabschiedet. Damit sind Aufgaben und Kompetenzen, die Grundsätze der Finanzierung sowie die kreditrechtlichen Grundlagen nun einheitlich und klar geregelt. Federas konnte die Gemeinde umfassend unterstützen: Mit der Erstellung einer rechtlichen Auslegeordnung, der Klärung der zukünftigen Finanzierung, der Anpassung von Beitragsverordnung und Beitragsregelement sowie bei der Erstellung der Abstimmungsweisung.