Rechtsformänderung Spital Bülach
Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen setzten das Spital Bülach − wie alle anderen Spitäler − einem verstärkten Wettbewerb aus. Federas hat die Umwandlung von einem Zweckverband zu einer Aktiengesellschaft begleitet.
Am 1. Januar 2012 haben sich die Rahmenbedingungen für die Zürcher Regionalspitäler grundlegend verändert. Auf diesen Zeitpunkt ist das neue kantonale Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz (SPFG) in Kraft getreten. Seither haben die Gemeinden keine Grundversorgungs- und Finanzierungspflicht im Bereich der Spitalversorgung mehr.
Gleichzeitig gilt wegen einer Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ein neues Spitalfinanzierungssystem. Die Spitäler erhalten für ihre stationären Leistungen sogenannte Fallpauschalen (SwissDRG), mit denen sie künftig den Betrieb und die Erneuerung der Spitalinfrastruktur finanzieren müssen.
Delegiertenversammlung und Verwaltungsrat des Spitals Bülach sind zum Schluss gekommen, dass der bestehende Zweckverband wenig geeignet ist, um diese Herausforderungen zu meistern. Namentlich die trägen Entscheidungswege sowie das Risiko, dass dem Spital durch einen schrittweisen Ausstieg von Verbandsgemeinden die Eigenkapitalbasis wegbricht, bewogen die Verbandsorgane dazu, nach einer Alternative zu suchen.
Federas unterstützte die Verbandsorgane bei einer umfassenden Auslegeordnung zu den möglichen Rechtsformen. Die Verantwortlichen kamen zum Schluss, dass eine Aktiengesellschaft die Anforderungen am besten erfüllt und Federas bereitete die Rechtsformänderung vor. Mit einer Aktiengesellschaft kann einerseits der unternehmerische Handlungsspielraum gestärkt und eine zeitgemässe Entwicklung gewährleistet werden, um den Grundversorgungsauftrag dauerhaft und effizient wahrnehmen zu können. Andererseits können die finanziellen Risiken für die Trägergemeinden minimiert werden.