Das neue Gemeindegesetz, welches seit 1. Januar 2018 im Kanton Zürich in Kraft ist, schafft die Grundlage, dass Gemeinden, Anstalten und Zweckverbände im Interesse der Bevölkerung ihre Organisation und Haushaltsführung zeitgemäss ausgestalten können. Dabei liegt die Organisationshoheit neu beim Gemeinderat bzw. den Verbandsvorständen. Die neuen Delegationsmöglichkeiten von Aufgaben an unterstellte Kommissionen und/oder Angestellte erlauben eine verstärkte Trennung zwischen strategischer und operativer Ebene. Die Einführung von HRM 2 soll die Transparenz bei der Rechnungslegung erhöhen und eine zielgerichtete finanzielle Steuerung erleichtern. Die Möglichkeiten für die Übertragung von Aufgaben, für Kooperationen und Fusionen werden erweitert und klar geregelt. Die Einführung des eigenen Haushalts in Zweckverbänden erlaubt diesen eine von den Verbandsgemeinden unabhängige Finanz- und Investitionsplanung.
Die Umsetzung des neuen Gemeindegesetzes wird die Gemeinden, Anstalten und Zweckverbänden in den nächsten Jahren fordern. Federas unterstützt sie mit konkreten Beratungsangeboten und gibt ihr Wissen in Schulungen weiter, die vom Verein der Zürcher Verwaltungsfachleute und Gemeindeschreiber (VZGV) organisiert werden.