Schlusspunkt

Beratung von Schulen und Gemeinden in Corona-Zeiten

Seit diesem Frühling, als die Corona-Pandemie die Schweiz erstmals erfasst hatte, sehen sich Gemeinden und Schulen plötzlich mit unzähligen Rechtsfragen konfrontiert, die nicht nur unklar, sondern auch dringlich sind. Dabei unterlag die Zeit während des eigentlichen Lockdowns nochmals spezielleren Regelungen. Mit der zweiten Corona-Welle sind die Herausforderungen nicht kleiner geworden.

Die Corona-Pandemie hat die Schweiz weiter fest im Griff. Seit dem Frühling sehen sich auch Gemeinden und Schulen in diesem Zusammenhang mit ungelösten und dringlichen Rechtsfragen konfrontiert. Im Lockdown kam erschwerend dazu, dass für diese Zeit spezielle Regelungen galten. Seither hat das Thema Corona Gemeinden wie Schulen nicht mehr losgelassen – und die mit aller Wucht aufgetretene zweite Corona-Welle stellt sie erneut vor grosse Herausforderungen.

In dieser neuen, für alle Beteiligten anspruchsvollen Situation mussten Behörden, Verwaltung, Schulleitung, Lehrpersonen, Eltern und Kinder vor allem eines: rasch und unkompliziert handeln. Praktisch über Nacht wurden Schulen ohne vorgängiges Training auf Fernunterricht umgestellt, was von allen Seiten sehr viel Einsatz und Geduld verlangte. Fast ebenso plötzlich musste der Schulbetrieb danach wieder hochgefahren werden – auch das keine leichte Aufgabe.

Viele Mitarbeitende haben in dieser Zeit weit mehr als üblich geleistet. Das führt zu Folgefragen: Wieviel Mehrzeit entspricht dieser Zusatzaufwand? Was gilt als Mehrzeit, was als Überzeit? Wann müssen noch ausstehende Ferientage bezogen werden? Dürfen Ferienguthaben, Mehrzeit oder Überzeit ausbezahlt werden? Dürfen sie auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden? Wann muss die Schulpflege entscheiden?

Und wie ist mit scheinbar unvereinbaren Interessen zu verfahren? Dürfen Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben, wenn sie mit gefährdeten Familienmitgliedern zusammenwohnen? Oder geht die Schulpflicht vor? Bekommen Eltern Hortbeiträge zurückerstattet, wenn ihr Kind wegen Quarantäne zu Hause bleiben muss? Und wie sieht es aus, wenn die Quarantäne selbstverschuldet ist? Wir geben Antwort. Verlässlich, klar und praxisorientiert.

Gemeinden vor schwieriger Budgetdebatte

Schon bei der ersten Welle durfte Federas verschiedene Gemeinden auch bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Krise beraten. Es standen finanzrechtliche Fragen (z. B.: Unter welchen Voraussetzungen sind Notkredite, auch ausserhalb des Budgets, zulässig?), Schadenersatzfragen (Wer hat den Schaden bei wegfallenden Schülertransporten zu übernehmen?) und Fragen nach der Ausgestaltung von Krisendarlehen an Dritte im Vordergrund.

Im Dezember ist die Zeit der Budgetdebatten. In der gegenwärtig schwer voraussehbaren Entwicklung dürfte es nicht einfach sein, ein verlässliches Budget zu erstellen. Entsprechend können sich im Vollzug des Budgets 2021 Rechtsfragen stellen. Gerne beraten unsere ausgewiesenen Experten mit langjähriger Praxiserfahrung die Gemeinden bei budget- und kreditrechtlichen Fragestellungen.

Wir hoffen natürlich, dass die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden die neuerliche schwierige Situation gut meistern und vor allem die Pflegeinstitutionen trotz hohem Leistungsdruck diese harte Prüfung unbeschadet überstehen. Wir freuen uns, wenn wir zur Linderung der Situation unseren Beitrag leisten dürfen.

Dr. iur. Peter Saile
lic. iur. Sabine Knüsli-Suter