Kantonales Beitrittsgesetz zur IVöB vom Kantonsrat beschlossen

In der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungsrecht (IVöB) sind wichtige Grundlagen des kantonalen Submissionsrechts zu finden. Der Zürcher Kantonsrat hat das kantonale Beitrittsgesetz zur IVöB beraten und verabschiedet. Die Revision tritt per 1. Oktober 2023 in Kraft. Der Kantonsrat hat gegenüber dem Antrag des Regierungsrats eine Änderung beschlossen, die das unterschiedliche Preisniveau in den Ländern berücksichtigt, in welchen eine Leistung erbracht wird. Damit folgt der Kantonsrat dem Beispiel des Bundes, der die Berücksichtigung des Preisniveaus bei den Zuschklagskriterien im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen berücksichtigt. In diesem Fachartikel erklärt Senior Beraterin Katharina Seiler Germanier diese zusätzliche Klausel.
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